Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen
1. Earthle / JL Enterprises, Inhaber von www.Earthle.nl, mit Sitz in Amersfoort, Handelsregisternummer 76478378, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
4. Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung
1. Der volle Kaufpreis ist immer sofort im Laden zu zahlen. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, so gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Forderung eintreiben. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Beschlusses über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
5. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Offerten und Preis
1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt das Angebot.
2. Lieferzeiten in Offerten sind indikativ und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
4. Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die (gesamte) Bestellung erhalten hat.
2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt oder nur kurz haltbar sind.
3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, wie es nötig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und - sofern zumutbar - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.

Artikel 6: Änderung des Vertrags
1. Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.
2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Der Verkäufer informiert den Käufer so bald wie möglich darüber.
3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen, informiert der Verkäufer den Käufer hierüber im Voraus schriftlich.
4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.
5. Abweichend von der Bestimmung im dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang
1. Sobald der Käufer das Gekaufte in Empfang genommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen
1. Der Käufer ist verpflichtet, das Gelieferte bei der (Ab-)Lieferung, jedoch in jedem Fall so schnell wie möglich zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität des gelieferten mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, ob Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
2. Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Mängeln oder Verlust von gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
3. Bei berechtigter Erklärung der Reklamation innerhalb der festgelegten Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
4. Geringfügige und/oder in der Branche übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Maß oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
5. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.
6. Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9: Muster und Modelle
1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder bereitgestellt, wird vermutet, dass es nur zur Veranschaulichung bereitgestellt wurde, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen wird.
2. Bei Verträgen über eine unbewegliche Sache wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls nur zur Veranschaulichung vermutet, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss.

Artikel 10: Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem der Verkäufer diese bei ihm abliefert oder abliefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem diese Sachen ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
3. Verweigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
4. Werden die Sachen geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
5. Benötigt der Verkäufer Daten vom Käufer zur Ausführung des Vertrags, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Verkäufer ist bei Teillieferungen berechtigt, diese Teile separat zu fakturieren.

Artikel 11: Höhere Gewalt
1. Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für vom Käufer erlittenen Schaden.
2. Als höhere Gewalt verstehen die Parteien jedenfalls jede Situation, mit der der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht rechnen konnte und aufgrund derer die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Vandalismus, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
3. Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Situation, dass Zulieferfirmen, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
4. Tritt eine der vorgenannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die in der vorangegangenen Satz erwähnte Situation 30 Kalendertage gedauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12: Übertragung von Rechten
1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als dingliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83, zweiter Absatz, Bürgerliches Gesetzbuch.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Sachen und Teile bleiben im Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis gezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Sachen zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil dennoch bezahlt ist. In diesem Fall liegt Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Sachen gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
5. Sind Sachen noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht entsprechend der Vereinbarung gezahlt, hat der Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht. Die Sache wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und gemäß Vereinbarung gezahlt hat.
6. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 14: Haftung
1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Police erhöht.
2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.

Artikel 15: Rügepflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, sodass der Verkäufer in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
2. Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Sache zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien
1. Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass das verkaufte den Vereinbarungen entspricht, dass es ohne Mängel funktioniert und für den Gebrauch geeignet ist, den der Käufer beabsichtigt. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt des verkauften durch den Käufer.
2. Die genannte Garantie soll zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung herbeiführen, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig zu Lasten und Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer in Bezug auf eine Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 BGB berufen kann. Das in der vorhergehenden Satz Bestimmte gilt auch, wenn die Verletzung dem Käufer bekannt war oder durch Untersuchung bekannt hätte sein können.
3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung entstanden ist oder wenn - ohne Zustimmung - der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder das gekaufte für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist.
4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die von diesem Hersteller gewährt wird.

Artikel 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
2. Der niederländische Richter im Bezirk, in dem Earthle / JL Enterprises seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme von etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
4. Werden in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.